Neue Heilmittelrichtlinien

Seit dem 01.01.2021 gelten die neuen Heilmittelrichtlinien.

Bitte beachten Sie, dass bereits ausgestellte Verordnungen nach 28 Tagen ihre Gültigkeit verlieren. Daher empfehlen wir immer zunächst einen Termin bei uns zu vereinbaren und zur Erstdiagnostik bei Ihrem Arzt die ausgestellte Verordnung abzuholen.